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Wenig Zeit...  aber Sie möchten trotzdem etwas tun? 

Ohne die Unterstützung unserer Sponsoren und privaten Spender ist der Betrieb der Ginsheim-Gustavsburger TAFEL nicht möglich, denn trotz ehrenamtlicher, unentgeltlicher Arbeit entstehen Kosten, wie z.B.: Hygiene, Verpackungsmaterial, Putzmittel, Bürokosten, Kfz- und Benzinkosten, Versicherungen.

Besonders Ihre regelmäßige Spende sichert unsere zukünftige Arbeit. Sollten Sie sich entschließen, für die Ginsheim-Gustavsburger TAFEL regelmäßig zu spenden, bedanken wir uns schon jetzt ganz herzlich

                                                                                                                                                                    

Hier unsere Kontoverbindung:  

 

          Diakonisches Werk

Konto      11 87 309                                 

           BLZ         500 93 000                                   

           Bank      Volksbank Rüsselsheim                   

 Verwendungszweck:    "Ginsheim-Gustavsburger TAFEL"

 

 

 

 

Wir sind wegen Förderung mildtätiger Zwecke und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke (Förderung der Zwecke der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege) nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Frankfurt III, StNr. 45 250 6731 8 – K 18, vom 14. April 2009 für das Jahr 2009 nach  § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. 

Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke im Sinne der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV Nr. 6 Abschnitt A verwendet wird.

Ginsheim-Gustavsburger TAFEL
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